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Versicherungen

Spätestens wenn man die zweite oder dritte etwas teurere Uhr besitzt, stellt sich der vorsichtige Uhrenfreund die Frage nach einer geeigneten Versicherung. Wer nun denkt, dass höherwertige Uhren über die Hausratversicherung mitversichert sind, hat zwar grundsätzlich Recht, in der Praxis sieht es mit dem Versicherungsschutz jedoch schlecht aus.

Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Wertsachen und hier insbesondere Uhren und Schmuck nur bis einem Wert von 25.000 Euro versichert sind. Und wer nun meint, dass nach einem Einbruch diese 25.000 Euro für die Wiederbeschaffung der Uhrensammlung eingesetzt werden kann, hat vielfach die Rechnung ohne die Versicherung gemacht. Sehr häufig taucht das Problem der Unterversicherung auf. Hat der Versicherungsnehmer z.B. Wertsachen wie Schmuck, Münzen, Briefmarken, etc. im Gegenwert von 100.000 Euro und hat aber nur einen Wert von 25.000 Euro gesamt versichert ist er unterversichert. In diesem Fall bezahlt die Versicherung dann auch im Schadensfall nur prozentual den Versicherungsschaden, d.h. in unserem Beispiel würden Sie falls alle Ihre Wertsachen gestohlen würden 25.000 Euro erhalten. Noch schlimmer kommt es, falls nur für einen Teil Ihrer Wertsachen der Versicherungsfall eintritt. Sie erhalten dann keinesfalls die volle Versicherungssumme sondern nur den prozentualen Anteil. Betrachtet man die Preise der Markenuhrenhersteller, sind fünfstellige Summen sehr schnell erreicht und das Risiko ist somit entsprechend hoch.

Deshalb stellt sich die Frage nach einer speziellen Versicherung. Aber auch ist Vorsicht geboten. Häufig der Teufel im Detail. Insbesondere dem Kleingedruckten ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In den Versicherungsbedingungen ist oft festgeschrieben, dass sie die Wertgegenstände entweder in einem festen Gebäude und - damit nicht genug- zusätzlich sachgemäß, also in einem geeigneten Tresor aufzubewahren sind. Des Weiteren warten viele Versicherungspolicen mit mannigfaltigen Versicherungsausschlüssen auf: Kein Versicherungsschutz besteht z. B. in Ländern in denen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen oder bei Beschlagnahmung durch ausländische Behörden. Und selbstverständlich besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn der Besitzer die Uhr selber beschädigt, z.B. durch Überdrehen der Krone. Auf Reisen sind Uhren häufig nur dann versichert, wenn sie in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr maximal zwei Stunden während einer Fahrtunterbrechung in einem verschlossenen Fahrzeug zurückgelassen werden. Und selbst dann ist weitere Voraussetzung, dass der Kofferraum nicht vom Innenraum aus erreichbar ist. Schließlich sind für Reisen häufig separate Versicherungshöchstgrenzen festgeschrieben. Um hier das richtige Versicherungsprodukt zu finden, bedarf es einer eingehenden und sachverständigen Beratung durch den Versicherungsvertreter ihres Vertrauens.

Und auch die Uhren- Schmuck-Branche war und ist seit jeher sehr anfällig für Diebstahl, Einbruch, Raub und sonstige Eigentumsdelikte. Daher ist es oft nicht einfach eine Versicherung zu finden, die sich heutzutage überhaupt noch in diesem Bereich engagiert.

Im folgenden sind einige Uhrenversicherungen und Versicherungsmakler aufgelistet, die sich speziell auf diese Art Versicherungen für privat und gewerblich spezialisiert haben. Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass es oft große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt. Sollten Sie weitere Anbieter kennen, so würden wir uns über eine kurze Info sehr freuen, damit wir diese Auflistung weiter ergänzen können.